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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahme-Reisebedingungen (AGBs) des Bundeszentrum
der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Westernohe
Bundesverband Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg | Bundesamt Sankt Georg e. V. 

 

PAUSCHALREISEVERTRAG

Liebe Pfadfinderin, lieber Pfadfinder, sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer!

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem/der Kunden/Kundin bzw. dem/der Reisenden bzw. Teilnehmer/in (im Folgenden „Teilnehmer/in“) und des Bundesverbands der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg | Bundesamt Sankt Georg e. V. | Bundeszentrum Westernohe der DPSG (im Folgenden „Veranstalter“) ab dem 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EG-BGB) und füllen diese aus. Bitte lest/lesen Sie diese Reisebedingungen vor eurer/Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Das Bundeszentrum der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) Westernohe versteht sich als Jugendbildungsstätte. Es unterscheidet sich in Preis und Leistungen von einem Hotel. Das Engagement der Teilnehmer/innen, insbesondere beim Decken und Abräumen der Tische, bei der Müllentsorgung und Vorreinigung von Schlaf- und Tagungsräumen ist deshalb unerlässlich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen über die mietweise Überlassung von Gästezimmern, Einrichtungen und Häusern zur Beherbergung, sowie für Veranstaltungs-, Bankett-, Werk- und Ausstellungsräume und der zugehörigen Außenanlagen des Bundeszentrums.

Für Buchungen von Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen gilt, dass wir uns bemühen, Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen die Reise zu ermöglichen. Hierzu bitten wir aber dringend darum, uns bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang zu geben, damit wir prüfen können, ob die Teilnahme möglich ist.

 

1. Zustandekommen des Reisevertrags | Anmeldung/Bestätigung

Mit der schriftlichen Anmeldung über das Buchungsformular www.bundeszentrum.dpsg.de bietet der/die Teilnehmer/in – soweit minderjährig vertreten durch seinen/ihren gesetzlichen Vertretungsberechtigten (der Veranstalter übernimmt für allein reisende Minderjährige keine Betreuungsleistung. Diese liegt bei dem/der Leiter/in der Gruppe) – dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reise- und Veranstaltungsausschreibungen sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise/Veranstaltung. Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets unverbindlich.

Die in den Angeboten, Preislisten, Programmen und Verträgen angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise. Im Reisevertrag wird die jeweils geltende Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. Die Preise werden in einer jeweils gültigen Preisliste, einem Programmheft oder einer Programmbeschreibung, mit Ausnahme von individuellen Modulen, veröffentlicht.

Die Preisangaben gelten nur für den angegebenen Zeitraum bzw. das laufende Kalenderjahr, in dem der Vertragsabschluss erfolgt. Bei Verträgen jeglicher Art, bei denen unsere Leistung später als vier Monate (120 Tage) nach dem Vertragsschluss zu erbringen ist, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. In diesem Fall wird der/die Teilnehmer/in (sofern dies zeitlich möglich ist) spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung über die Höhe und den Grund informiert. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % ist der/die Teilnehmer/in berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Teilnehmer/in muss dieses Recht unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

Vor der Buchung erhält der/die Teilnehmer/in alle notwendigen Informationen.
Die Anmeldung erfolgt durch den/die Teilnehmer/in auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der/die Teilnehmer/in wie für seine/ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag mit dem/der Teilnehmer/in kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung des Veranstalters an den/die Teilnehmer/in zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in seine/ihre schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung übermitteln.

Die Anmeldung von Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung/Reisebestätigung möglich ist. Sollten dem Veranstalter solche Angaben nicht gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung/Reisebestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung des Veranstalters zustande, entsprechend der Erfordernisse, die sich aus dem BGB ergeben. Nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in eine schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung übermitteln.
Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den/die Teilnehmer/in weniger als 7 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches der Veranstalter für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der/die Teilnehmer/in dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten annimmt.
Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmendenzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dieses zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

 

2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin

Für alle Buchungswege gilt: Grundlage des Angebots vom Veranstalter und der Buchung der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen, soweit diese der Kundin/dem Kunden bei der Buchung vorliegen (Hinweis: www.bundeszentrum.dpsg.de/buchung).
Der/die Teilnehmer/in haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden der Gruppe, wenn er/sie die Buchung vornimmt, wie für seine/ihre eigenen, soweit er/sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Bei Buchung von Gruppen ohne Angabe der Namen der Mitreisenden durch eine angemeldete Person sowie der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen/eine Gruppenanmelder/in (bspw. eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Unterkunfts- und Reiseleistungen mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt oder eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit, die in satzungsmäßigen Bestimmungen der DPSG sowie in Ausschreibungen und Angeboten als Gruppe bezeichnet ist oder jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit und Status für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde).

Der Veranstalter übermittelt dem/der Teilnehmer/in auf Grundlage seines/ihres Buchungswunsches ein Reiseanmeldeformular zusammen mit diesen Reisebedingungen/AGBs und dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Artikel 250 EGBGB. Buchungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin erfolgen sodann mit dem Vertragsformular. Mit der Buchung bietet der/die Teilnehmer/in den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der/die Teilnehmer/in gebunden. Dem Veranstalter steht frei, diese Buchung anzunehmen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Die Anmeldebestätigung/Reisebestätigung wird dem/der Teilnehmer/in durch den Veranstalter auf elektronischem Wege übersandt.

Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext im Onlinesystem gespeichert ist, wird der/die Teilnehmer/in darüber und über die Möglichkeit des späteren Abrufes des Vertragstextes unterrichtet. An dieses Vertragsangebot ist er/sie drei Werktage ab elektronischer Erklärung gebunden. Dem/der Teilnehmer/in wird der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Vertrag kommt durch Zusendung der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, Fax, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten, Onlinedienste, Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen ist. Es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, wurden auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers/der Verbraucherin geführt. Dann besteht kein Widerrufsrecht.

 

3. Zahlung des Reisepreises

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist die Veranstaltung verbindlich gebucht. Nach der Veranstaltung werden dem/der Teilnehmer/in vom Veranstalter alle im Reisevertrag aufgelisteten Leistungen, sowie weitere in Anspruch genommene Leistungen nach Erbringung durch den Veranstalter, in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar. Diese können vor der Abreise in bar/ per ec-Karte oder bis spätestens 14 Tage nach Zugang per Überweisung beglichen werden. Das Bundeszentrum akzeptiert keine Kreditkarten. Der/die Teilnehmer/in kommt in Verzug, wenn sie/er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang sämtlicher Rechnungen Zahlung leistet.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt sind wir berechtigt, eine pauschale Mahngebühr in Höhe 5 Euro und zzgl. anfallender Verzugszinsen zu erheben. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Anreise zu verlangen, dass eine angemessene Kaution gestellt wird, um etwaige Konventionalstrafen oder offene Rechnungen zu begleichen.

 

4. Leistungsänderungen

Die in den Prospekten/auf der Webseite enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Veranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der/die Teilnehmer/in vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem/der Teilnehmer/in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

5. Rücktritt

Der/die Teilnehmer/in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erklären. Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers/der Teilnehmerin kann dem Veranstalter Aufwandsersatz nach Maßgabe folgender Stornokosten pro angemeldetem/angemeldeter Teilnehmer/in verlangen, sofern nicht der Beweis erbracht wird, dass dem Veranstalter geringere Kosten entstanden sind.

BAUSTEIN Pauschalreisen ohne Flug:

Erfolgt die Abmeldung bis acht Wochen vor dem Anreisetag (Reisebeginn), so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 fällig. Bei späterem Rücktritt ist der Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verminderungen pauschaliert und beträgt wie folgt:

ZELTPLÄTZE:

• Rücktritt ab dem 56. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 28. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 8. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 3. Tag vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.

GÄSTEHÄUSER (VOLL- UND SELBSTVERPFLEGUNG)

• Rücktritt ab dem 56. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 42. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 28. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises,
• Rücktritt ab dem 8. Tag vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises.

Bis zum Reisebeginn kann der/die Teilnehmer/in verlangen, dass statt seiner/ihrer ein/e Dritter/Dritte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 fällig. Der Veranstalter kann dem Eintritt der/des Teilnehmerin/Teilnehmers widersprechen, wenn diese/r den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder ihrer/seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein/e Dritter/Dritte in den Vertrag ein, so haftet er/sie und der/die Teilnehmer/in dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner/in für den Reisepreis und die durch den Eintritt des/der Dritten entstehenden Mehrkosten.

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten auch, wenn der/die Teilnehmer/in nicht anreist oder vorzeitig abreist, das gebuchte Zimmer, die gebuchten Leistungen (z.B. Verpflegung) nicht in Anspruch nimmt (sogen. No Show).

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmendenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmendenzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem/der Reisenden oder dem/der Gruppenauftraggeber/in als dessen Vertreter/in gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmendenzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt durch den Veranstalter später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der/die Teilnehmer/in kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für die/den Reisende/n aus seinem Angebot anzubieten. Der/die Teilnehmer/in hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Reiseteilnehmenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben.

 

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder Gleichwertiges berechtigen den Veranstalter und den/die Teilnehmer/in zur Kündigung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit im Vertrag enthalten, tragen der Veranstalter und der/die Teilnehmer/in je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten muss der/die Teilnehmer/in tragen.

 

8. Obliegenheiten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin

Mängelanzeige: Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Veranstalter telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

Kündigung: Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm/ihr die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom/von der Teilnehmer/Teilnehmerin bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter bzw. seinen Beauftragten (Reiseleitung) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gerechtfertigt wird.

 

9. Versicherungen sowie Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Veranstalter unterrichtet den/die Teilnehmer/in vor Vertragsabschluss über die in Deutschland geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Nicht-EU-Staatsangehörige erhalten durch das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Teilnehmers/der Teilnehmerin und eventueller Mitreisende (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Der/die Teilnehmer/in ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der/die Teilnehmerin den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

 

10. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des/der Teilnehmers/Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem/der Teilnehmer/in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer/in und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

Unabhängig von der Anspruchsgrundlage haftet der Veranstalter für Sach- und Vermögensschäden sowie für Personenschäden nur im Rahmen der insoweit bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt pauschal für Personen- und Sachschäden 15 Mio. Euro. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (z.B. Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschluss), treten wir mit eigenen Ersatzleistungen ein.

Teilnehmer/innen von denen ein Infektionsrisiko im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (z. B. Durchfall-Erkrankungen, Masern oder Keuchhusten) für Gemeinschaftseinrichtungen ausgeht, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen, bzw. müssen dem Veranstalter oder der Reiseleitung unverzüglich nach Bekanntwerden den Umstand melden.

Alle Angebote, die von Honorarkräften/Freiwilligendienstleistenden oder hauptberuflichen Mitarbeitenden des Bundeszentrums betreut werden, verstehen sich immer als Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, die Mitarbeit des/der leitenden Teilnehmer/in ist in jedem Fall gefordert. Bei allen Angeboten handelt es sich um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Der/die Teilnehmer/in haftet für jegliche entstandenen Schäden am Inventar, Gebäude und Gelände, die durch Mitglieder seiner Gruppe schuldhaft verursacht werden. Für Schäden, deren finanzieller Umfang nicht direkt ermittelt werden kann, wird ein Schadenprotokoll erstellt, welches der/die Teilnehmer/in durch seine/ihre Unterschrift anerkennt. Grundsätzlich sind Schadensrechnungen vor Abreise zu begleichen. Evtl. Schadensregulierungen innerhalb der Gruppe oder mit dem Versicherer können nicht Lasten des Veranstalters fallen.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des/der Teilnehmers/Teilnehmerin wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der unten angegeben Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der/die Teilnehmer/in Ansprüche geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden; Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind binnen 7 Kalendertagen bei Gepäckverlust bzw. binnen 21 Kalendertagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der/die Teilnehmer/in solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

12. Sonstiges

Der/die Teilnehmer/in erkennt mit Vertragsschluss an, dass er selbst, die Gruppe, der Verband, das Unternehmen oder die Einrichtung, für den/die er/sie auftritt, nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientology) oder einer anderen Organisation ist, welche nach den Methoden von L. Ron Hubbard handelt oder danach schult. Extremismus jeder Art, sei es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, ist auf dem gesamten Gelände des Bundeszentrums unerwünscht. Teilnehmer/innen mit einer dieser Gesinnungen, werden des Geländes verwiesen.

Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass er/sie die Veranstaltung so gestaltet, dass dem kirchlichen Charakter des Veranstalters entsprochen wird und der Inhalt der Veranstaltung sowie das Verhalten der Personen, die diese Veranstaltung aufsuchen, nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre stehen.

Bei Beleggruppen von externen Vertragspartner/innen ist die Aufsichtspflicht für Teilnehmende, die einer Aufsicht bedürfen (z. B. Kleinkinder, Schüler/in, Jugendliche) vom Vertragspartner/in, Eltern, Lehrer/innen oder der/den Begleitperson(en) wahrzunehmen. Bei eigenem, offenem Programm des Bundesszentrums für Kinder und Jugendliche, die einer Aufsicht bedürfen übernimmt der/die Vertragspartner/in oder eine von ihm/ihr beauftragte Person die Aufsichtspflicht zu Beginn bis zum Ende des Programms.

Nebenabreden und Änderungen zu schriftlichen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und unserer Bestätigung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

Das Bundeszentrum bietet Getränke (Wasser, Apfelsaftschorle, Softdrinks, alkoholische Getränke) zu fairen Preisen an. Auf Wunsch stellen die Mitarbeitenden des Bundeszentrums die Getränke bereit. Das Mitbringen von Getränken ist für Gästegruppen im Hans Fischer Haus sowie im Haus unterm Kissel nicht gestattet. Harte Alkoholika (branntweinhaltige Getränke) sind im gesamten Bundeszentrum grundsätzlich untersagt.

Wurde in Räumlichkeiten entgegen der Hausordnung geraucht, stellen wir grundsätzlich eine Konventionalstrafe von 100 EUR pro Raum in Rechnung.

 

13. Maximalbelegungen in den einzelnen Einrichtungen des Bundeszentrum

Für die Belegung der einzelnen Unterkünfte gelten folgende Regelungen:

• „Hans Fischer Haus“ Trakt A und B höchstens 42 Personen
• „Hans Fischer Haus“ Trakt A höchstens 24 Personen
• „Hans Fischer Haus“ Trakt B höchstens 18 Personen
• „Haus unterm Kissel“ höchstens 36 Personen
• „Trupphaus“ höchstens 29 Personen
• „Jagdhaus“ höchstens 13 Personen

Dem Bundeszentrum steht es frei die Unterkunftseinrichtungen alleine an eine Gruppe zu vergeben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die alleinige Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sportplatz, Mehrzweckhalle, Kapelle, Arena, Aufenthalts-/Sitzungsräume) kann gesondert vereinbart werden.

Zur Übernachtung muss dreiteilige Bettwäsche benutzt werden (Bettlaken, Kopfkissen- und Bettbezug). Sie kann bei uns gegen Aufpreis ausgeliehen werden. Im „Hans Fischer Haus“ und im „Haus unterm Kissel“ sind diese im Übernachtungspreis bereits inkludiert. Handtücher können auf Anfrage ebenfalls gegen Aufpreis ausgeliehen werden. Bei Benutzung der Betten ohne Bettwäsche müssen wir die Reinigungskosten für Kopfkissen, Oberbett und Matratzenbezug in Rechnung stellen.

Am Tag der Abreise muss eine Gruppe alle Schlafräume (bis i. d. R. 09.30 Uhr) und alle Tagungsräume (nach Vereinbarung) aufgeräumt und besenrein in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Geschieht das nicht und muss das Personal des Bundeszentrums nacharbeiten, werden Material und Arbeitsstunden nach Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 25 EUR. Wir sind bemüht nach Absprache ab 10.00 Uhr gemeinsam mit der Gruppenleitung eine Raumabnahme durchzuführen, um Beanstandungen vor Ort klären zu können. Bei früherer Abreise werden gegebenenfalls entstandene Schäden nachträglich berechnet.

 

14. Besondere Bedingungen für die Zeltplätze

Für die Nutzung der Zeltplätze „Altenberg“ und „Kirschbaum“ bestehen besondere Bedingungen, die sich aus dem Landeswaldgesetz ergeben.

Der/die Teilnehmer/in erkennt an, dass die Vergabe der Zeltplätze im Ermessen des Bundeszentrums liegt. Ebenso können einzelne Plätze ganz oder teilweise gesperrt werden, wenn z.B. die Vegetationsphase dies erfordert.

Im Übrigen gelten die Regeln für das Zusammenleben auf den Zeltplätzen die unter bundeszentrum.dpsg.de/de/zeltplaetze/zeltplatzregeln einzusehen sind und den Besuchergruppen ausgehändigt werden.

 

15. Verwendung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit deiner/Ihrer Teilnahme an unseren Veranstaltungen erheben, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deine/Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Nutzung deiner/Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang. Deine/Ihre Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfordert eine Registrierung und weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise eine längerfristige Speicherung deines/Ihres Namens, deiner/Ihrer Adresse (einschl. E-Mail) und weiterer Kontaktdaten, u. a. um deinen/Ihren Teilnehmendenplatz zu reservieren und deine/Ihre Teilnahme sowie die sich anschließende Prüfung zu administrieren. Mit der Anmeldung willigst du/willigen Sie ein, dass wir diese Daten abspeichern. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dir/Ihnen steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über dich/Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Mit deiner/Ihrer Anmeldung willigst du/willigen Sie in die vorab beschriebene Datenspeicherung und -verwendung ein. Während der Veranstaltung werden hauptsächlich zu Dokumentationszwecken digitale Ton- und Bildaufnahmen von Teilnehmenden gefertigt. Dazu werden im Vorfeld Einverständniserklärungen eingeholt.

 

16. Gerichtsstand | Alternative Streitbeilegung: Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Veranstalter. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Veranstalter die Verbraucher/innen hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Reiseverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeteiligungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Für Kunden/Kundinnen, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Schweitzer Staatsbürger/innen sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem/der Kunden/Kundin und dem Veranstalter ausschließlich Geltung deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Kundinnen können den Veranstalter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

 

(Reise-)Veranstalter ist: Bundesverband Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg | Bundesamt Sankt Georg e. V. | Martinstr. 2 | 41472 Neuss | Rechtsträger: Bundesamt Sankt Georg e. V. | Vereinsregister Neuss Nr. 1499 Vertretungsberechtigt ist der Vereinsvorstand: Annkathrin Meyer, Joschka Hench, Matthias Feldmann. Geschäftsführender Vorsitzender: Joschka Hench. Eingetragener Geschäftsführer: Dr. Manuel Ganser | Telefon: +49 2131-46 99 90 | E-Mail: bundesleitung@dpsg.de | www.dpsg.de

Stand: Neuss, 02/2022